top of page

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten für die Behandlung können von Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V übernommen werden. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie einige Unterlagen zusammenstellen, die für die Beantragung der Kostenerstattung erforderlich sind.

Über die Beantragung des Verfahrens informiere ich Sie gerne ausführlich im Gespräch.
 

Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können:

Info Kostenerstattungsverfahren

Private Krankenkasse

Die Kosten für die Behandlung können von Ihrer Privaten Krankenversicherung übernommen werden, sofern in Ihrem Leistungskatalog die Übernahme der Kosten von Psychotherapie bei einem Approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Eintrag ins Arztregister (ohne Kassenzulassung) vorgesehen ist.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Behandlung auch selbst übernehmen. In diesem Fall vereinbare ich mit Ihnen ein angemessenes, für Sie leistbares Honorar!

bottom of page